• Ermittlung des Verkehrswertes auf der Grundlage der Sachwerte, der Ertragswerte und von Vergleichswerten
  • Berücksichtigung der vorhandenen Schäden und Mängel
  • Berücksichtigung der wertverbessernden Leistungen am Grundstück
  • Beachtung des Regionalmarktes in Auswertung von Kaufpreisdateien
  • Stichtagsgutachten, bezogen auf zu benennenden rückwärtigen Zeitpunkt bei Ehescheidungen oder Erbschaftsangelegenheiten
     
    Ihr Ansprechpartner: Mark Günther